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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's für Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare, Projekt-Durchführung

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1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("ABG") gelten für alle Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich Prüfungslehrgänge ("Seminar" oder "Seminare"), Projekt-Durchführung sowie die dazugehörigen Lehrmaterialien und Zusatzmodule wie "E-Learning", die vom Kunden bei der SSI -Six Sigma & Innovation ("SSI") beauftragt oder bestellt werden.

1.2 Mit der Auftragserteilung an die SSI gelten diese AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.


2. Anmeldung und Bestellung

2.1 Die Anmeldung und/ oder Bestellung durch den Kunden hat entweder schriftlich per Post oder Fax oder online (www.ssi-team.com; nyurdakul@ssi-team.com) zu erfolgen. Mit der Anmeldung oder Bestellung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, an dem Seminar teilnehmen und/ oder die bestellte Ware kaufen zu wollen. Der Kunde erhält von der SSI unverzüglich eine schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung. Diese stellt noch nicht die Vertragsannahme dar.

2.2 Die Vertragsannahme durch die SSI erfolgt nach Prüfung des Vertragsangebots und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung entweder durch schriftliche oder elektronische Bestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags.

2.3 Die Teilnehmerplätze sind immer begrenzt; sie werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.


3. Teilnahmegebühren und Preise

3.1 Alle von der SSI angegebenen Teilnahmegebühren und Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 

3.2 Die Teilnahmegebühren beinhalten die Kosten für das Seminar, ausführliche Arbeitsunterlagen in elektronischen Format (pdf Datei), Qualifikationsnachweis, Getränke, Mittagessen und Pausenverpflegung. 

3.3 Bei allen Prüfungslehrgängen fallen zusätzliche Prüfungskosten sowie Kosten für die Zertifikatserstellung. 


4. Hotelkosten

Kosten für Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Seminarzeit trägt der Kunde. In vielen Hotels gelten Sonderkonditionen für Teilnehmer der Seminare der SSI. Die SSI übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit der Hotelzimmer.


5. Rechnungsstellung

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, bei Kombinationsbuchungen vor Beginn der ersten Veranstaltung. 

5.2 Sofern in der Rechnung nicht anders bestimmt, sind Rechnungen der SSI binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.


6. Durchführung

6.1 Seminare werden erst nach Erreichen der Mindestanzahl von Teilnehmern durchgeführt.

6.2 SSI behält sich den Wechsel von Dozenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor. Der Kunde wird stets rechtzeitig über eintretende Veränderungen in Kenntnis gesetzt. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dieser Ziffer sind ausgeschlossen.

6.2 Der Kunde hat ferner keinen Anspruch auf Ersatz eines durch ihn bzw. eines seiner Teilnehmer versäumten Seminartages.


7. Stornierungen

7.1 Stornierungen von Seminarteilnahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax oder Email ausreichend).

7.2 Der Kunde kann kostenlos seine Teilnahme an einem Seminar stornieren, sofern der SSI die Stornierung spätestens vier (4) Wochen vor Beginn eines Seminars in schriftlicher Form zugeht. SSI berechnet 20% der Teilnahmegebühr als Servicegebühr. Bei Stornierungen, die später als vier (4) Wochen, jedoch mindestens zwei (2) Wochen vor Beginn des Seminars bei der SSI in schriftlicher Form eingehen, werden 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet. Bei Stornierungen, die später als zwei (2) Wochen vor Beginn des Seminars bei der SSI eingehen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Eigenständigestraining zum Six Sigma Green Belt kann nicht storniert werden. 

7.3 Als Veranstaltungsbeginn aller Veranstaltungen einer Kombinationsbuchung gilt das Anfangsdatum der ersten Veranstaltung. Nach Ablauf der Stornierungsfrist vor Beginn der ersten Veranstaltung können auch die nachfolgenden Veranstaltungen der Kombinationsbuchung nicht mehr abgesagt werden. Eine Kombinationsbuchung ist die Buchung von mehreren, voneinander unabhängigen Ausbildungen mit Inanspruchnahme von entsprechenden Preisnachlässen. 


8. Umbuchungen

Umbuchungswünsche sind vom Kunden schriftlich (Fax oder email ausreichend) mitzuteilen. Umbuchungen sind jedoch vom Einzelfall abhängig und daher ausschließlich auf Grundlage von Kulanz seitens der SSI möglich.


9. Inhouse-Training

9.1 Wünscht der Kunde, den Termin für die Durchführung eines Inhouse-Trainings (d.h. ein Seminar vor Ort beim Kunden) zu verschieben, so ist dies kostenlos möglich, sofern der SSI bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem ursprünglich geplanten Beginn eine entsprechende schriftliche Mitteilung (Fax oder Email ausreichend) zugeht. Der Termin kann jedoch nur einmal um maximal drei (3) Monate verschoben werden. Die SSI wird dem Kunden mehrere Alternativtermine unter Berücksichtigung eines vom Kunden etwaig gewünschten Durchführungszeitraumes vorschlagen, von denen der Kunde einen Termin verbindlich buchen muss. 

9.2 Sollte der Kunde gleichwohl keinen der vorgeschlagenen Termine buchen, behält sich die SSI vor, den vollen Preis für das Inhouse-Training zu berechnen.


10. Widerruf von Verbraucher-Kunden

10.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.d. 
13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses mittels eines Fernabsatzvertrages unabhängig von der in Ziffer  7 genannten Stornierungsmöglichkeit ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufrecht ohne Angabe von Gründen zu. 

10.2 Hierauf wird der Kunde bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich durch die SSI hingewiesen werden. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

10.3 Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung durch die SSI begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.


11. Urheberrechte

Der Kunde erhält im Zusammenhang mit den Seminaren umfangreiche Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei der SSI bzw. dem jeweiligen Urheber. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung der Unterlagen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SSI nicht gestattet. 


12. Haftung 

12.1 Wird ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die die SSI zu vertreten hat, abgesagt, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Bei Kombinationsbuchungen erfolgt die Erstattung eines Teilausfalles anteilig zum Gesamtpreis. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

12.2 SSI haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht), bei einfach fahrlässiger Unmöglichkeit oder einfach fahrlässigem Verzug. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn SSI die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für Schäden, die aufgrund eines arglistigen Verschweigens eines Mangels oder des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit entstanden sind. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Der Pflichtverletzung von SSI steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

12.3 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen und für Mängelansprüche, d.h. für Nacherfüllungsansprüche, Selbstvornahme nebst Ersatz erforderlicher Aufwendungen und für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beträgt 12 Monate ab dem gesetzlichen Ver-jährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit.

12.4 SSI haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die vom Kunden bzw. seinen Mitarbeitern zu den Seminaren mitgebrachten Gegenstände. 


13. Datenschutz

Die Daten des Kunden bzw. der Teilnehmer werden über EDV erfasst und nur für interne Zwecke bei der SSI verwendet.


14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Gegen Ansprüche von SSI kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

14.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen eines zwischen dem Kunden und SSI geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einvernehmlicher Erklärungen beider Seiten per Post oder per Fax, sofern nicht im entsprechenden Vertrag etwas Abweichendes vereinbart ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

14.3 Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Bocholt. Dessen unbeschadet ist SSI berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

14.4 Die Rechtsbeziehung zwischen SSI und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts. 

14.5 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. 

Stand: Oktober 2008

Lean Six Sigma Beratung Consulting

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